Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Fachhandel

1. ALLGEMEINES
Hiervon abweichende Bezugsvorschriften unserer Abnehmer verpflichten uns nur, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich anerkannt haben. Anders lautenden Bezugsvorschriften unserer Abnehmer wird schon jetzt widersprochen.
Mit Durchführung der Lieferung erkennt unser Abnehmer unsere Lieferungsbedingungen als allein verbindlich an.

2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
Angebote erfolgen stets, soweit sie nicht befristet sind, freibleibend. Aufträge bedürfen zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung, deren Inhalt für das Vertragsverhältnis maßgebend ist. Die schriftliche Auftragsbestätigung ist noch rechtzeitig, wenn sie mit Rechnungsstellung erfolgt. Telefonische und mündliche Vereinbarungen, sowie Absprachen mit unseren Vertretern erlangen erst dann Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

3. PREISE
Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer. Es bleibt vorbehalten, im Falle der Erhöhung der Gestehungskosten die Tagespreise zum Zeitpunkt der Lieferung in Rechnung zu stellen. Spezialverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4. LIEFERUNG
Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers, unabhängig vom Ort der Versendung, auch bei eventueller Francolieferung.
Soweit individuell nicht anderes vereinbart ist, sind unsere Lieferzeitangaben unverbindlich. Abrufaufträge und Liefereinteilungen bedürfen in jedem Falle individueller Lieferzeitvereinbarungen.
Ereignisse höherer Gewalt, sowie Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die termingemäße Ausführungen übernommener Aufträge unmöglich machen, berechtigen uns unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Abnehmers, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Geschäfte.
Schadensersatz wegen Verzuges oder Nichtleistung sind, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, ausgeschlossen. Eine Haftung besteht jedoch nur, wenn uns der Abnehmer eine angemessene, mindestens 4-wöchige Nachfrist gesetzt hat und diese abgelaufen ist. Unberührt bleibt ein gesetzliches Rücktrittsrecht des Abnehmers, wenn die vorstehende Nachfrist gesetzt ist und sofern die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Die zu liefernden Mengen können bis zu 10 % über- oder unterschritten werden. Bei Abnahme von Kleinaufträgen behalten wir uns die Berechnung einer Mindestpauschale vor.
Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellung sofort herzustellen. Etwaige Änderungswünsche des Abnehmers können demnach nach Erledigung des Auftrags nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Anmeldung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. § 807 ZPO, sonstige eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Abnehmers berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern. Bei Lieferung bis 200,- Euro Warenwert erfolgt der Versand unfrei. Bei Lieferung ab 200,- Warenwert erfolgt der Versand frei auf dem für uns billigsten Versandweg. Bei besonderen Versandwünschen bzw. Versandvorschriften trägt der Abnehmer die Mehrkosten.

5. WERKZEUGE
Werkzeuge, die aufgrund unserer Erfahrungen und Zeichnungen entweder von uns oder von unseren Abnehmern angefertigt werden – dies geschieht in jedem Falle in unserem Auftrag -, gehen auch bei Berechnung von Kosten in unser Eigentum über.

6. SICHERUNGEN
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der dafür hergegebenen Wechsel und Schecks unser Eigentum, die Waren sind vom Abnehmer gegen Feuer und Einbruchdiebstahl zu versichern. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditfähigkeit des Käufers herabmindern, so sind wir ohne weiteres berechtigt, die sofortige Barzahlung oder sicherheitshalber die Herausgabe der gelieferten Ware, ferner für noch zu liefernde Ware nach unserem Ermessen Vorauszahlung oder Sicherstellung zu verlangen.
Der Abnehmer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten. Das im Absatz 1 vorbehaltene Eigentum an den Waren erlischt jedoch nicht durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung; vielmehr sind sich die Vertragsteile darüber einig, dass wir hinsichtlich der durch Umbildung geschaffenen neuen Sachen Eigentümer bzw. Miteigentümer im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zur neuen einheitlichen Sache werden und dass der Abnehmer die neue einheitliche Sache hinsichtlich unseres Miteigentumsanteils für uns unentgeltlich verwahrt.
Der Abnehmer darf, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, die Vorbehaltsware oder die aus diesen hergestellten Sachen weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden. Werden die vorgenannten Gegenstände beim Abnehmer gepfändet oder beschlagnahmt, so hat uns der Abnehmer sofort schriftlich zu benachrichtigen.
Der Abnehmer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder die daraus hergestellten Sachen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern.
Die durch die Veräußerung erlangten Forderungen gegen seine Kunden tritt uns der Abnehmer schon jetzt zur Sicherung bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen gem. Abs. 1 S. 1 gegen den Kunden ab, und zwar in Höhe des Rechnungswertes unserer in den veräußerten Gegenständen enthaltenen Vorbehaltsware. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
Wenn die Sicherungen aus dem einfachen, erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt unsere zu sichernden Forderungen um 25 % übersteigen, werden wir im Einzelfall voll bezahlte Lieferungen nach unserer Wahl aus der Sicherung freigeben.

7. ZAHLUNGEN
Unsere Rechnungen werden auf den Tag der Lieferung der Ware ausgestellt und sind zahlbar:
innerhalb 14 Tagen mit 2 % Skonto
oder 30 Tage netto,
im Bankeinzugsverfahren mit 3 % Skonto.
Vorstehender Kassaskonto wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt sind.
Bei Zielüberschreitungen behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2 % p.a. über dem jeweiligen Bundesbank- Lombardsatz vor.
Der Zahlungsverzug bewirkt die Fälligkeit auch der noch nicht fälligen Forderungen.

8. SCHUTZRECHTE
Für unsere Erzeugnisse bestehen in- und ausländische Schutzrechte. Wir empfehlen daher unseren Abnehmern im Falle beabsichtigter Anmeldungen von Schutzrechten, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

9. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sind bei offenen Mängeln unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, jedenfalls vor der Weiterveräußerung, unter genauer Beschreibung der Mängel geltend zu machen. Beanstandungen wegen versteckter Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung unter genauer Beschreibung der Mängel geltend zu machen. Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen. Für nicht unerhebliche Mängel kommen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung, durch Ersatzlieferung oder durch Gutschrift auf, wobei wir in jedem Falle über die beanstandete Ware frei verfügen können.
Ein Recht des Abnehmers auf Rückgängigmachung des Vertrages oder auf Herabsetzung des Kaufpreises ist nur gegeben, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen kann oder wenn ein Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung eintritt.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeder Art, sind, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, ausgeschlossen.

10. ÄNDERUNGEN
Jede Änderung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedarf zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Werden diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch schriftliche Vereinbarung teilweise abgeändert, so bleiben dennoch die übrigen Vereinbarungen wirksam.

11. AUSLANDSLIEFERUNGEN
Unseren Lieferungen in das Ausland liegen darüber hinaus die jeweils gültigen Regeln für die Auslieferung handelsüblicher Vertragsformeln (INCOTERMS) zugrunde.

12. RÜCKSENDUNGEN
Rücksendungen bedürfen in jedem Einzelfall unserer vorherigen Zustimmung.

13. ALLGEMEINES
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, insbesondere aus unseren Lieferungen, ist Bensheim/Bergstraße. Dieser Gerichtsstand gilt ebenfalls für Streitigkeiten über die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses.
Ohne Rücksicht auf den Streitwert steht uns das Recht zu, beim für uns zuständigen Amts- oder Landgericht zu klagen; nach unserer Wahl auch bei den für den Sitz des Abnehmers zuständigen Gerichten. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der
einheitlichen Kaufgesetze.

14. BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG)
Aufträge werden in unserem Hause über EDV abgewickelt (§ 26 BDSG).